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Warum zu einem Versicherungsmakler? PDF Drucken E-Mail

Die Bezeichnung "Makler" hat bei manchen Leuten nach wie vor einen etwas schalen Beigeschmack. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Wir Versicherungsmakler werden leider noch immer mit anderen Maklern in einen Topf geworfen. Und das ist mitunter schlimm. Vor allem wenn man hört oder liest, wie manche Mitarbeiter dieser anderen Berufsgruppen des öfteren das Vertrauen ihrer Kunden missbrauchen und ihnen damit großen Schaden zufügen. Sicher, auch in unseren Reihen gibt es hin und wieder schwarze Schafe. Dass sich ihre Anzahl jedoch in Grenzen hält und sich auch immer mehr verringert, ist nicht zuletzt auf das neue, äußerst strenge Maklergesetz zurückzuführen. Um Ihnen das Ganze verständlicher zu machen und Ihnen damit Ihre Entscheidung, wem Sie Ihr Vertrauen schenken sollen, zu erleichtern, finden Sie nachstehend eine

 

  Selbständigen, unabhängigen *) Versicherungsmakler  Selbständigen **) Versicherungsagenten Hauptberuflichen oder nebenberuflichen Versicherungsvertreter Versicherungsberater
Steht in Problemfällen voll auf der Seite des Kunden ****) bedingt auf der Seite des Kunden mehr auf d. Seite der ***) Versicherung voll auf der Seite des Kunden
Ist dem Kunden gegenüber persönlich und direkt verantwortlich ja ja nein ja
Haftet persönlich und ist im Falle eines Fehlers  dem Kunden gegenüber direkt schadenersatzpflichtig. ja ja nein ja
Ist von einzelnen Versicherungsgesellschaften weitgehend unabhängig ja nein nein ja
Kann unter den am Ver - sicherungsmarkt ange - botenen, oft sehr günstigen Tarifen frei wählen ja nein (Mehrfachagent bedingt) nein nicht relevant, da kein Vermittler
Kann, wenn der Kunde mit einer Gesellschaft unzufrieden ist, wechseln ja nein (Mehrfachagent bedingt) nein nicht relevant, da kein Vermittler
Hat im Schadenfall besonders hohes Durchsetzungsvermögen. ja bedingt nein ja
Kurzer Überblick des Tätigkeitsbereiches und der Pflichten der angeführten Berufsgruppen. Erhebung und Beurteilung der Risikosituation des Kunden (Riskmanegement) Vorbereitung und Vermittlung von Versicherungsverträgen unter Berücksichtigung allfällig bestehender Verträge, Hilfestellung im Schadenfall und in Vertragsbelangen. Wie in Nebenspalte, jedoch keine Vermittlung von Versicherungsverträgen
Wird für seine Tätigkeit entlohnt Von den Versicherungsgesellschaften in Form von Provisionen für die Vermittlung, beziehungsweise dem Abschluss von Versicherungsverträgen. In Form von Honorar vom Kunden
Verlangt für seine Tätigkeit vom Kunden Geld Normalerweise nicht,  ausgenommen (vereinbarte) Barauslagen im Zuge von Schadenabwicklungen, sowie, ebenfalls vereinbarte Vergütungen in Verbindung mit der vom Kunden gewünschten Betreuung von Fremdverträgen, sowie für Schalterpolizzen. ja Vergleichbar mit dem Status des Steuerberaters

 

*) Der einem Versicherungsunternehmen zuzuordnende „Quasi"-Makler ist nur bedingt einzuordnen.
**) Es gibt auch Mehrfachagenten, diese sind allerdings relativ selten.
***) Zwangsläufig, da bei Versicherung angestellt.
****) Im juristischen Bereich wird der Makler als Bundesgenosse des Versicherungsnehmers eingeordnet.

Als Versicherungsmakler sind wir vom Gesetz her verpflichtet, unseren Kunden das Beste zum günstigsten Preis zu bieten. Das bedeutet jedoch nicht, das Billigste. Schon eine alte Volksweisheit sagt, dass das Billigste nur zu oft das Teuerste sein kann. Gerade in unserer Branche trifft das nur zu oft zu. Was haben Sie von der billigsten Prämie, wenn es im Schadenfall nur Probleme gibt. Auch hier können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen. Wir selektieren in dieser Richtung sehr bewusst. Sie wollen nun sicher wissen, mit welchen Versicherungsgesellschaften wir an und für sich zusammenarbeiten.

 
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